Aufnahmebedingungen Mutter-Kind-Kur nach Krebs „zsw"

  • Beantragung erfolgt bei der Krankenkasse
  • Präventionsmaßnahme für Mutter und Kind nach § 24, SGB V
  • Aufnahme erfolgt frühestens sechs Monate nach Beendigung der Akuttherapien
  • Aufnahmealter der Kinder von 3 - 15 Jahren (jüngere oder ältere Kinder nach Absprache)
  • kann mehrmals beantragt werden
  • Befund: alle Krebsdiagnosen